AGB / Verkaufs- und Lieferbedingungen Hy-Lok D
1. Allgemeines
1.1. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB (nachfolgend Kunde genannt). Die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden: AGB) werden durch die nachstehenden ersetzt, soweit gegen diese kein Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt der neuen Fassung erfolgt; nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die neuen AGB Vertragsbestandteil. Ein Schweigen wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zur Geltung der neuen AGB-Fassung gewertet1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden gelten, selbst bei Kenntnis, nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge kommen in der Regel mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware zustande. Von der maßgebenden Auftragsbestätigung und unseren AGB abweichende Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung von uns unverzüglich zurückerstattet.
2.3. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und die Änderung wegen eines schwerwiegenden Änderungsgrundes für uns unvermeidlich ist
2.4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere aufgrund Überschreitung des Kreditlimits oder überfälliger, offener Rechnungen, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages nach Maßgabe des § 320 BGB zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung der bereits fälligen Gegenleistung/Sicherheitsleistung gesetzt haben.
3. Preise, Zahlungen, Verzug und Vermögensverschlechterung
3.1. Soweit die Parteien im Einzelfall nichts anderes vereinbart haben, verstehen sich unsere Preise "EXW" (Incoterms 2010) zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein etwaiger Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden und zwar auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Versendungskosten tragen. Im Übrigen gilt Ziffer 6 ergänzend Mehrkosten für erbetenen Eil- oder Expressversand hat der Kunde zu tragen.3.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung netto ohne jeden Abzug bei unserer Zahlstelle in EURO zu zahlen. Erfolgt keine derartige Zahlung derart, gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
3.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Kunde sie vollständig an uns im Sinne des § 362 BGB bewirkt hat.
3.4. Liegt auf Seiten des Kunden einer der in Ziffer 2.4 genannten Fälle vor, dürfen wir die gesamte Restschuld fällig stellen oder andere Sicherheitsleistungen verlangen.
3.5. Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkte über dem Basiszinssatz, es sei denn, der Kunde kann den Nachweis eines geringeren Schadens führen.“
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur im Hinblick auf Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.5. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung
5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben wir Eigentümer der verkauften Sachen.5.2. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt die Sachen, die in unserem (Mit-) Eigentum stehen unentgeltlich.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Sachen, die in unserem (Mit-) Eigentum stehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Kunden. Erforderliche Wartungs- oder Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, die Sachen, die in unserem (Mit-) Eigentum stehen, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
5.4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug ist oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
5.5. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
5.6. Bei Zahlungsverzug oder eines anderweitigen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden sind wir, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Wir dürfen die von uns zurück genommene Vorbehaltsware verwerten.
5.7. Unser Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Das gleiche gilt bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden.
5.8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Lieferzeit und Lieferung
6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wir versenden ab Lager oder Werk. Kann die Ware nicht versendet werden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist Hy-Lok berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum; der Lagerschein ersetzt die Versanddokumente6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk oder Lager oder das unseres Unterlieferanten verlassen hat sowie beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen oder Anstalten. Ist die Ware versandbereit, und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf den Kunden über.
6.3. Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Versandart, Beförderung und Schutzmittel unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden unfrei. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden vereinbart. Etwaige Transportbeschädigungen und Verluste sind sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
6.4. Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
6.5. Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.6. Geraten wir mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem Liefertermin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Wir sind berechtigt, uns ebenfalls ein Rücktrittsrecht einzuräumen für den Fall, dass wir selbst ohne unser Verschulden entgegen der vertraglichen Verpflichtung nicht innerhalb weiterer 7 Tage nach erfolglosem Ablauf der vorgenannten Nachfrist zur Nacherfüllung von unserem Lieferer beliefert wird. Das Recht des Kunden, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer 8.
7. Gewährleistung
7.1. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB beachtet wurden. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sich die bei uns bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet.7.2. Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang schriftlich anzuzeigen, anderenfalls die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.3. Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.
7.4. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit. Das Recht des Kunden, Schadenersatz geltend zu machen, richtet sich nach Ziffer 8.
7.5. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. wobei wir Transport- und Wegekosten nur tragen, sofern und soweit sie nicht darauf beruhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
7.6. Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Ablieferung der Sache beim Kunden. Das gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (s. o. Ziffer 7.3.) oder soweit die Pflichtverletzung von uns vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Übrigen bleiben § 444 und 479 BGB unberührt.
7.7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7.8. Verletzen wir nicht leistungsbezogene Pflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus nur dann zu, wenn er uns vorher schriftlich abgemahnt hat und die Pflichtverletzung dennoch nicht unterlassen worden ist.
8. Schadensersatz, Haftungsbeschränkung
8.1. Wir haften nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Mangelfolgeschäden jeder Art; insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.8.2. Haben wir fahrlässig eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen, bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden.
8.3. Für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist unsere Haftung auf vertragstypische vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung wegen Vorsatz bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Dies gilt auch, wenn uns Arglist vorwerfbar ist, § 444 BGB.
9. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.9.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei Lücken des Vertrages.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz unserer Zweigniederlassung, die die jeweilige Lieferung ausführt.10.2. Gerichtsstand ist Bremen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bremen (Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen = EuGVÜ). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.
11. Bundesdatenschutzgesetz
Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltenen Daten des Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu speichern.Hy-Lok D Vertriebs GmbH
An der Autobahn 15
D - 28876 Oyten